Warum TRUSTMARKER?

„Obwohl Dokumente häufig einen sehr hohen Wert für Ihre Inhaber haben, ist ihre Fälschung bisher nicht ausgeschlossen. Dokumentenfälschung ist ein ernsthaftes und zunehmendes Problem für Unternehmen und Privatpersonen und nimmt immer mehr zu.“

Andre Rinau
Andre Rinau
Leiter Projektteam TRUSTMARKER©
  • Digitale Signaturverfahren schützen ausschließlich digitale Dokumente. Sie gewährleisten, dass der Absender der Daten authentisch ist und die digital verschickten Daten nicht verändert wurden und damit unverfälscht sind. Wird das Dokument ausgedruckt entfällt der Schutz.

  • Physischen Echtheitsverfahren verwenden meist optische Sicherheitsmerkmale. Diese erschweren das Erstellen einer Fälschung lediglich, können eine Fälschung aber nicht sicher verhindern. Mit aktueller Technik lassen sich unzureichend geschützte Dokumente mittels konventionellen Reproduktionsgeräten leicht kopieren und fälschen. Ein sicherer Schutz vor Fälschung kann mit physischen Lösungen nicht erreicht werden. Insb. wenn vom Originaldokument eine digitale oder papierbasierte Kopie erstellt wird, entfällt der Schutz.
  • Mit verfügbarer Soft- und Hardware kann heutzutage jedermann ohne Spezialwissen, mit geringem Aufwand und hoher Qualität Dokumente fälschen. Fälschungen werden zu einer Replik des Originals. Der Nachweis einer Fälschung ist in vielen Fällen kaum möglich und mit erheblichem technischem Aufwand verbunden, teilweise nur unter Zuzug von Sachverständigen.​
  • Die oft einzige Möglichkeit für Dritte, die Echtheit eines Dokumentes zu verifizieren, ist in der Regel die Anfrage beim Urheber. Häufig ist dies mit erheblichem Aufwand verbunden, der auch bei begründetem Verdacht vermieden wird. In den meisten Fällen unterliegt der Urheber Datenschutzvorschriften und darf keine Auskunft geben. Insb. Prüfungsämter von Hochschulen, Schulen und Arbeitgeber dürfen ohne Zustimmung des Zeugnisinhabers keine Auskunft über Zeugnisinhalte geben oder das Originalzeugnis oder Auszüge davon weitergeben.​
  • Grundsätzlich ist eine Beglaubigung nur eine Bescheinigung, dass eine Zweitschrift/Kopie mit einem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt. Die Urkundspersonen sind in der Regel nicht die Urheber des Dokuments. Die Frage, ob das vorgelegte Dokument ein Original ist, wird im Rahmen der Beglaubigung nicht beantwortet. Die Bestimmung der Echtheit des vorgelegten Dokuments ist auch den Urkundspersonen in der Regel nicht möglich. Tatsächlich verschärft dies die Problematik weiter, da Beglaubigungen von Fälschungen im Grunde problemlos möglich sind. So entstehen beglaubigte Kopien von Fälschungen, deren Echtheit nicht mehr hinterfragt wird.​
  • Immer häufiger reicht die Vorlage einer Kopie – bzw. einer beglaubigten Kopie – als Entscheidungsgrundlage aus, wie bspw. bei Immatrikulationsverfahren an Hochschulen oder in Bewerbungsprozessen. ​
  • Im Internet besteht ein Markt für Fälschungen. Individualisierte gefälschte Dokumente können problemlos bezogen werden. Auch finden sich viele Anbieter für Auftragsfälschung. Gefälschte Konsumgüter werden Online mit einem gefälschten Echtheitszertifikat verkauft.

In nur 2 Schritten:

Nahtlose Integration in Ihr Umfeld

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